Firmengründungen
Gründung von Firmen, Zweigniederlassungen, Filialen und Repräsentanzen – in der Türkei wie in Deutschland.
Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei – mit Verständnis für beide Rechtsordnungen und beide Sprachen.
Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei ist der deutsch-türkische Wirtschafts- und Rechtsverkehr. Wir zeichnen uns durch die Gründung zahlreicher Firmen, Zweigniederlassungen, Filialen und einfacher Repräsentanzen in der Türkei und in Deutschland aus.
Rechtliche Fragestellungen, die im Rahmen privater oder geschäftlicher Beziehungen zum türkischen Recht entstehen oder entstehen können, sind das Spezialgebiet der Kanzlei. Bei rechtlichen Konflikten im internationalen Warenverkehr – etwa zu Zollfragen oder Mangellieferungen – sind wir die richtigen Ansprechpartner.
Gründung von Firmen, Zweigniederlassungen, Filialen und Repräsentanzen – in der Türkei wie in Deutschland.
Beratung bei privaten und geschäftlichen Rechtsfragen mit Bezug zum türkischen Recht.
Rechtliche Konflikte im internationalen Warenverkehr – etwa Zollfragen und Mangellieferungen.
Für türkischsprachige Mandantinnen und Mandanten bieten wir eine eigene Übersichtsseite auf Türkisch. Dort finden Sie unsere Leistungen kompakt zusammengefasst – und können direkt mit uns Kontakt aufnehmen.
Türkçe sayfaya gitOb Firmengründung, türkisches Recht oder internationaler Warenverkehr – sprechen Sie mit uns.