Steuerstrafrecht

Bei einem steuerstrafrechtlichen Vorwurf zählt jeder Schritt – und die Reihenfolge.

Gerichtssaal – Verteidigung im Steuerstrafrecht
Steuern

Ein steuerstrafrechtlicher Vorwurf wiegt schwer. Wir beraten Sie zur strafbefreienden Selbstanzeige und verteidigen Sie in Steuerstrafverfahren.

Eine Selbstanzeige muss vollständig, rechtzeitig und sorgfältig vorbereitet sein. Wir prüfen, ob eine Berichtigung oder Selbstanzeige in Betracht kommt und welche Risiken bestehen.

Zielgruppe

Für wen ist diese Leistung relevant?

  • Steuerpflichtige mit unklaren Sachverhalten aus der Vergangenheit
  • Betroffene eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
  • Mandanten, die eine Berichtigung oder Selbstanzeige erwägen
  • Unternehmer mit Sorge vor steuerstrafrechtlichen Risiken
Anlässe

Typische Beratungsanlässe

  • Prüfung einer Berichtigung von Steuererklärungen
  • Vorbereitung einer Selbstanzeige
  • Steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren
  • Verteidigung in Steuerstrafsachen
  • Diskrete Einschätzung bestehender Risiken
Leistungsumfang

Wie wir Sie unterstützen

  • Steuerpflichtige mit unklaren Sachverhalten aus der Vergangenheit
  • Betroffene eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
  • Mandanten, die eine Berichtigung oder Selbstanzeige erwägen
  • Unternehmer mit Sorge vor steuerstrafrechtlichen Risiken
Recht und Steuern

Steuerrecht und Strafrecht in einer Hand

Im Steuerstrafrecht treffen zwei Rechtsgebiete aufeinander. Verläuft ein Verfahren auch auf der reinen Steuerseite streitig, geht es parallel im Steuerstreit weiter.

Steuerunterlagen und Belege geordnet auf einem Schreibtisch
Selbstanzeige und Verteidigung – im Steuerstrafrecht zählt jeder Beleg.
Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit

01

Vertraulicher Kontakt

Sie schildern uns Ihre Situation diskret – bevor Sie eigene Schritte unternehmen.

02

Prüfung

Wir prüfen, ob eine Berichtigung oder Selbstanzeige in Betracht kommt und welche Risiken bestehen.

03

Vorbereitung

Eine Selbstanzeige bereiten wir vollständig und sorgfältig vor.

04

Verteidigung

In einem Ermittlungsverfahren verteidigen wir Ihre Interessen konsequent.

Häufige Fragen

FAQ

Eine Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend, wenn sie vollständig und rechtzeitig erfolgt – und bevor die Tat entdeckt ist. Eine unvollständige Selbstanzeige kann ihre Wirkung verlieren.

Ja. Eine Selbstanzeige will sorgfältig vorbereitet sein. Lassen Sie deshalb vor jedem Schritt prüfen, ob und wie eine Berichtigung oder Selbstanzeige sinnvoll ist.

Ihre Anfrage unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit. Wir beraten Sie diskret und ordnen Ihre Situation zunächst ein, bevor Schritte unternommen werden.

Kontakt

Steuerstrafrechtliche Frage oder Vorwurf?

Sprechen Sie vertraulich mit uns, bevor Sie Schritte unternehmen.

030 232582520