Steuerstrafrecht

Steuern

Ein steuerstrafrechtlicher Vorwurf wiegt schwer. Wir beraten Sie zur strafbefreienden Selbstanzeige und verteidigen Sie in Steuerstrafverfahren.

Ob unklare Sachverhalte aus der Vergangenheit oder ein laufendes Ermittlungsverfahren – im Steuerstrafrecht ist fachkundige und diskrete Beratung entscheidend. Wir prüfen Ihre Situation sorgfältig und entwickeln gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Leistungsumfang

Womit wir Sie unterstützen

Unsere Leistungen im Steuerstrafrecht

  • Berichtigung von Steuererklärungen
  • Selbstanzeigeberatung
  • Verteidigung in Steuerstrafverfahren

Steuerrecht und Strafrecht in einer Hand

Im Steuerstrafrecht treffen zwei Rechtsgebiete aufeinander. Als Fachanwalt für Steuerrecht verbinden wir beide Perspektiven – ein klarer Vorteil bei der Verteidigung und bei der Frage, ob und wie eine Selbstanzeige sinnvoll ist.

Zur Selbstanzeige

Die Selbstanzeige will sorgfältig vorbereitet sein

Eine Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend, wenn sie vollständig und rechtzeitig erfolgt – und bevor die Tat entdeckt ist. Eine unvollständige Selbstanzeige kann ihre Wirkung verlieren. Lassen Sie sich deshalb vor jedem Schritt fachkundig beraten.

Kontakt

Steuerstrafrechtliche Frage oder Vorwurf?

Sprechen Sie vertraulich mit uns, bevor Sie Schritte unternehmen.