Steuerrecht
Wenn es mit dem Finanzamt ernst wird.
Steuerrecht
Wir vertreten Sie gegenüber Finanzamt und Finanzgericht. Als Rechtsanwälte sind wir nach § 3 Nr. 1 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Das umfasst die Beratung ebenso wie die vollständige Vertretung im Verfahren.
Rechnet das Finanzamt anders als Sie, prüfen wir den Bescheid rechtlich, führen das Einspruchsverfahren und klagen bei Bedarf vor dem Finanzgericht. Droht ein Steuerstrafverfahren, verteidigen wir Sie auch dort.
Allgemeines Steuerrecht
Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Beratung und Gestaltung für Unternehmen und Privatpersonen.
Mehr erfahrenSteuerverfahren und Steuerstreit
Einspruch, Aussetzung der Vollziehung, Betriebsprüfung, Haftungsbescheid und Klage vor dem Finanzgericht.
Mehr erfahrenErbschaft- & Schenkungsteuer
Übertragung von Vermögen und Unternehmen. Erbfälle mit Auslandsbezug, insbesondere zur Türkei.
Mehr erfahrenSteuerstrafrecht
Selbstanzeige, Verteidigung beim Vorwurf der Steuerhinterziehung, Durchsuchung.
Mehr erfahrenSteuerbescheid erhalten, Prüfung angekündigt?
Schicken Sie uns den Bescheid oder die Prüfungsanordnung. Wir prüfen zuerst die Frist.