Steuerrecht

Wenn es mit dem Finanzamt ernst wird.

Unterlagen und Zahlen auf einem Schreibtisch – Beratung im Steuerrecht
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Steuerrecht

Wir vertreten Sie gegenüber Finanzamt und Finanzgericht. Als Rechtsanwälte sind wir nach § 3 Nr. 1 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Das umfasst die Beratung ebenso wie die vollständige Vertretung im Verfahren.

Rechnet das Finanzamt anders als Sie, prüfen wir den Bescheid rechtlich, führen das Einspruchsverfahren und klagen bei Bedarf vor dem Finanzgericht. Droht ein Steuerstrafverfahren, verteidigen wir Sie auch dort.

Laufende Buchhaltung und Steuererklärungen

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Schicken Sie uns den Bescheid oder die Prüfungsanordnung. Wir prüfen zuerst die Frist.