Gründung
Wahl der Rechtsform, Gründung von GmbH und UG, Gesellschaftsvertrag, Vorbereitung des Notartermins.
Für Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer.
Gesellschaftsrechtliche Entscheidungen wirken lange. Rechtsform, Gesellschaftsvertrag und die Übertragung von Anteilen bestimmen, wer später entscheidet, wer haftet und wie viel Steuer anfällt. Wir beraten Sie rechtlich und prüfen die steuerlichen Folgen gleich mit.
Wahl der Rechtsform, Gründung von GmbH und UG, Gesellschaftsvertrag, Vorbereitung des Notartermins.
Gesellschaftervereinbarungen, Streit unter Gesellschaftern, Ausscheiden und Abfindung.
Übertragung von GmbH-Anteilen innerhalb der Familie oder an Dritte, mit Blick auf Schenkungsteuer und Ertragsteuer.
Anstellungsvertrag, Pflichten und Haftung, Abwehr persönlicher Inanspruchnahme durch Gläubiger oder Finanzamt.
Zweigniederlassung, Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte. Handelsregister und steuerliche Erfassung.
Liefer- und Vertriebsverträge und Vertragsgestaltung im Geschäftsverkehr.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) brauchen Sie kein Mindestkapital, der Gewinn wird unmittelbar bei den Gesellschaftern mit Einkommensteuer erfasst, und die Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Dafür haften Sie persönlich, bei der KG mit Ausnahme der Kommanditisten. Bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG) ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die Gesellschaft zahlt Körperschaft- und Gewerbesteuer, und bei der Ausschüttung an Sie fällt noch einmal Steuer an. Wer Gewinne im Unternehmen belässt, fährt damit oft günstiger, wer sie vollständig entnimmt, nicht zwingend. Entscheidend sind Haftungsrisiko, Kapitalbedarf, Zahl der Beteiligten und Ihre Entnahmeplanung. Wir rechnen die Varianten für Ihren Fall durch.
Die GmbH erfordert ein Stammkapital von 25.000 Euro, wovon bei der Gründung die Hälfte eingezahlt sein muss. Die UG (haftungsbeschränkt) lässt sich schon ab einem Euro gründen, muss aber jährlich ein Viertel ihres Jahresüberschusses zurücklegen, bis das Stammkapital einer GmbH erreicht ist. Gegenüber Banken und größeren Geschäftspartnern wirkt die GmbH belastbarer.
Grundsätzlich haftet die Gesellschaft. Der Geschäftsführer haftet persönlich bei Pflichtverletzungen, etwa bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife oder bei nicht abgeführten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Das Finanzamt kann Geschäftsführer durch Haftungsbescheid in Anspruch nehmen.
Die voraussichtlichen Kosten besprechen wir vor der Beauftragung. Für Beratung und Vertragsgestaltung vereinbaren wir häufig ein Honorar nach Zeitaufwand oder eine Pauschale.
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie unterschreiben.
030 232582520