Erbschaft- & Schenkungsteuerrecht
Vermögen mit Weitblick übertragen – Freibeträge nutzen, Konflikte vermeiden.
Vermögen über Generationen weiterzugeben gelingt am besten mit Weitblick. Wir beraten Sie steueroptimiert bei Nachfolge und Vermögensübertragung.
Besonders relevant sind Immobilienvermögen, Unternehmensnachfolge, Freibeträge und Übertragungen zu Lebzeiten.
Für wen ist diese Leistung relevant?
- Erblasser, die ihre Nachfolge zu Lebzeiten planen möchten
- Erben mit Fragen zu Bewertung und Steuererklärung
- Eigentümer von Immobilien- oder Unternehmensvermögen
- Familien, die Vermögen konfliktfrei übertragen wollen
Typische Beratungsanlässe
- Vermögensübertragung zu Lebzeiten
- Nutzung und Planung von Freibeträgen
- Unternehmensnachfolge
- Übertragung von Immobilienvermögen
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
Wie wir Sie unterstützen
- Erblasser, die ihre Nachfolge zu Lebzeiten planen möchten
- Erben mit Fragen zu Bewertung und Steuererklärung
- Eigentümer von Immobilien- oder Unternehmensvermögen
- Familien, die Vermögen konfliktfrei übertragen wollen
Nachfolge steuerlich und rechtlich absichern
Die steueroptimale Übertragung von Vermögen greift eng in das Steuerrecht und – bei Unternehmensnachfolgen – in das Gesellschaftsrecht ein. Wir denken beide Perspektiven zusammen.
So läuft die Zusammenarbeit
Anfrage
Sie schildern Ihr Vermögen und Ihr Ziel bei der Übertragung.
Bestandsaufnahme
Wir erfassen Vermögenswerte, Beteiligte, Freibeträge und die steuerliche Ausgangslage.
Gestaltung
Wir entwickeln eine Übertragung, die Freibeträge nutzt und rechtssicher ist.
Umsetzung
Wir begleiten die Übertragung und übernehmen die erforderlichen Erklärungen.
FAQ
Freibeträge bei Schenkungen können in der Regel alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Eine frühzeitige, in Etappen geplante Übertragung kann die steuerliche Belastung deshalb spürbar senken.
Ob und in welcher Höhe Steuer anfällt, hängt von Verwandtschaftsgrad, Freibeträgen und dem Wert des übertragenen Vermögens ab. Wir ordnen Ihren Fall ein.
Für Immobilien ist der Bedarfswert maßgeblich. Wir übernehmen die Erklärungen zur Feststellung und prüfen die Bewertung des Finanzamts.
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Nachfolge oder Vermögensübertragung geplant?
Sprechen Sie frühzeitig mit uns – so nutzen Sie steuerliche Spielräume optimal.
030 232582520