Erbschaft- & Schenkungsteuerrecht

Vermögen mit Weitblick übertragen – Freibeträge nutzen, Konflikte vermeiden.

Dokumente und Füller auf einem Tisch – Beratung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Steuern

Vermögen über Generationen weiterzugeben gelingt am besten mit Weitblick. Wir beraten Sie steueroptimiert bei Nachfolge und Vermögensübertragung.

Besonders relevant sind Immobilienvermögen, Unternehmensnachfolge, Freibeträge und Übertragungen zu Lebzeiten.

Zielgruppe

Für wen ist diese Leistung relevant?

  • Erblasser, die ihre Nachfolge zu Lebzeiten planen möchten
  • Erben mit Fragen zu Bewertung und Steuererklärung
  • Eigentümer von Immobilien- oder Unternehmensvermögen
  • Familien, die Vermögen konfliktfrei übertragen wollen
Anlässe

Typische Beratungsanlässe

  • Vermögensübertragung zu Lebzeiten
  • Nutzung und Planung von Freibeträgen
  • Unternehmensnachfolge
  • Übertragung von Immobilienvermögen
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
Leistungsumfang

Wie wir Sie unterstützen

  • Erblasser, die ihre Nachfolge zu Lebzeiten planen möchten
  • Erben mit Fragen zu Bewertung und Steuererklärung
  • Eigentümer von Immobilien- oder Unternehmensvermögen
  • Familien, die Vermögen konfliktfrei übertragen wollen
Recht und Steuern

Nachfolge steuerlich und rechtlich absichern

Die steueroptimale Übertragung von Vermögen greift eng in das Steuerrecht und – bei Unternehmensnachfolgen – in das Gesellschaftsrecht ein. Wir denken beide Perspektiven zusammen.

Unterlagen zur Vermögensübertragung mit Taschenrechner und Belegen
Vermögensübertragung mit Weitblick – Freibeträge und Fristen rechtzeitig nutzen.
Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit

01

Anfrage

Sie schildern Ihr Vermögen und Ihr Ziel bei der Übertragung.

02

Bestandsaufnahme

Wir erfassen Vermögenswerte, Beteiligte, Freibeträge und die steuerliche Ausgangslage.

03

Gestaltung

Wir entwickeln eine Übertragung, die Freibeträge nutzt und rechtssicher ist.

04

Umsetzung

Wir begleiten die Übertragung und übernehmen die erforderlichen Erklärungen.

Häufige Fragen

FAQ

Freibeträge bei Schenkungen können in der Regel alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Eine frühzeitige, in Etappen geplante Übertragung kann die steuerliche Belastung deshalb spürbar senken.

Ob und in welcher Höhe Steuer anfällt, hängt von Verwandtschaftsgrad, Freibeträgen und dem Wert des übertragenen Vermögens ab. Wir ordnen Ihren Fall ein.

Für Immobilien ist der Bedarfswert maßgeblich. Wir übernehmen die Erklärungen zur Feststellung und prüfen die Bewertung des Finanzamts.

Kontakt

Nachfolge oder Vermögensübertragung geplant?

Sprechen Sie frühzeitig mit uns – so nutzen Sie steuerliche Spielräume optimal.

030 232582520