Arbeitsrecht

Bei Kündigungen entscheiden Fristen – wir prüfen die Rechtslage zügig.

Besprechungssituation in der Kanzlei – Beratung im Arbeitsrecht
Recht

Ob Kündigung, Vertragsgestaltung oder offene Lohnansprüche – im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir beide Seiten des Arbeitsverhältnisses.

Bei Kündigungen gilt: Fristen entscheiden. Wir prüfen die Rechtslage zügig und besprechen die nächsten sinnvollen Schritte.

Zielgruppe

Für wen ist diese Leistung relevant?

  • Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags
  • Arbeitgeber, die Personalentscheidungen rechtssicher umsetzen möchten
  • Geschäftsführer mit Fragen zum Anstellungsvertrag
  • Beschäftigte mit offenen Lohn-, Zeugnis- oder Befristungsfragen
Anlässe

Typische Beratungsanlässe

  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Aufhebungsverträge und Abfindungen
  • Befristung und Betriebsübergang
  • Ausstehende Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Arbeitszeugnisse und arbeitsgerichtliche Verfahren
Leistungsumfang

Wie wir Sie unterstützen

  • Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags
  • Arbeitgeber, die Personalentscheidungen rechtssicher umsetzen möchten
  • Geschäftsführer mit Fragen zum Anstellungsvertrag
  • Beschäftigte mit offenen Lohn-, Zeugnis- oder Befristungsfragen
Recht und Steuern

Personal rechtlich und steuerlich sauber abbilden

Arbeitsverhältnisse wirken sich unmittelbar auf Lohnabrechnung, Meldungen und Arbeitgeberpflichten aus. Für die laufende Abwicklung arbeiten wir eng mit unserer Lohnbuchführung zusammen.

Aufgeschlagene Personalakte mit Arbeitsvertrag und Notizen auf einem Schreibtisch
Arbeitsverträge, Kündigungen und Abmahnungen – im Arbeitsrecht kommt es auf jede Formulierung an.
Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit

01

Anfrage

Sie schildern Ihren Fall – bei einer Kündigung am besten sofort, denn die Fristen laufen.

02

Fristen prüfen

Wir klären zuerst die maßgeblichen Fristen, insbesondere die Drei-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage.

03

Strategie besprechen

Wir bewerten Rechtslage, Beweislage und wirtschaftliche Ziele und besprechen die Optionen.

04

Vertretung

Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

FAQ

Gegen eine Kündigung muss in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erhoben werden. Danach gilt die Kündigung meist als wirksam – lassen Sie Ihre Unterlagen deshalb zeitnah prüfen.

Einen gesetzlichen Automatismus gibt es nicht. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall und der Verhandlungssituation ab. Wir schätzen Ihre Ausgangslage ein.

Wir beraten beide Seiten des Arbeitsverhältnisses – im jeweiligen Mandat selbstverständlich nur eine Partei.

Kontakt

Kündigung erhalten oder arbeitsrechtliche Frage?

Warten Sie nicht, bis Fristen ablaufen – schildern Sie uns Ihren Fall.

030 232582520