Arbeitsrecht

Recht

Ob Kündigung, Vertragsgestaltung oder offene Lohnansprüche – im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir beide Seiten des Arbeitsverhältnisses.

Eine Kündigung oder ein arbeitsrechtlicher Konflikt trifft Betroffene oft unvermittelt. Wir verschaffen Ihnen schnell Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten und handeln zügig, denn im Kündigungsschutz gelten kurze Fristen.

Leistungsumfang

Womit wir Sie unterstützen

  • Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren und sonstigen Arbeitsgerichtsverfahren
  • Vorbereitung und Erstellung von Kündigungen

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Prüfung und Erstellung von Geschäftsführer-Anstellungsverträgen
  • Beratung und Vertretung bei befristeten Arbeitsverhältnissen

  • Arbeitsverhältnisse bei Betriebsübergang
  • Vertretung bei ausstehenden Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit Arbeitszeugnissen
  • Beratung und Vertretung bei Arbeitnehmerüberlassung
  • Beratung und Vertretung bezüglich Mindestlohn
Wichtig zu wissen

Kündigungsschutzklage: drei Wochen Frist

Gegen eine Kündigung muss binnen drei Wochen nach Zugang Klage erhoben werden – danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie deshalb nicht zögern, sondern Ihre Unterlagen zeitnah prüfen lassen.

Kontakt

Kündigung erhalten oder arbeitsrechtliche Frage?

Warten Sie nicht, bis Fristen ablaufen – schildern Sie uns Ihren Fall.