Strafrecht

Von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung – jeder Schritt abgestimmt.

Blick auf ein Gerichtsgebäude – Verteidigung und Beratung im Strafrecht
Recht

Ein strafrechtlicher Vorwurf verlangt Ruhe, Diskretion und eine klare Strategie. Wir begleiten Beschuldigte vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung, beantragen Akteneinsicht und stimmen jeden Schritt mit Ihnen ab.

Unser Rat: Äußern Sie sich nicht zur Sache, bevor die Verteidigungsstrategie geklärt ist.

Juristische Akte mit Strafgesetzbuch und Richterhammer auf dunklem Holz
Diskrete Verteidigung – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Zielgruppe

Für wen ist diese Leistung relevant?

  • Beschuldigte im Ermittlungsverfahren
  • Personen nach einer Vorladung oder Durchsuchung
  • Angeklagte vor der Hauptverhandlung
  • Geschädigte, die als Nebenkläger auftreten möchten
Anlässe

Typische Beratungsanlässe

  • Vorladung als Beschuldigter
  • Durchsuchung oder Beschlagnahme
  • Ermittlungsverfahren und Akteneinsicht
  • Anklage und Hauptverhandlung
  • Nebenklage als Geschädigter
Leistungsumfang

Wie wir Sie unterstützen

  • Beschuldigte im Ermittlungsverfahren
  • Personen nach einer Vorladung oder Durchsuchung
  • Angeklagte vor der Hauptverhandlung
  • Geschädigte, die als Nebenkläger auftreten möchten
Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit

01

Sofort Kontakt

Nehmen Sie nach Vorladung oder Durchsuchung zuerst Kontakt auf – bevor Sie sich äußern.

02

Akteneinsicht

Wir beantragen Akteneinsicht und verschaffen uns ein genaues Bild des Vorwurfs.

03

Strategie

Wir entwickeln die Verteidigungsstrategie und stimmen jeden Schritt mit Ihnen ab.

04

Vertretung

Wir vertreten Sie im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung.

Häufige Fragen

FAQ

Sie sind nicht verpflichtet, sich ohne anwaltlichen Beistand zur Sache zu äußern. Wir empfehlen, zunächst Kontakt aufzunehmen und erst nach Klärung der Strategie über eine Äußerung zu entscheiden.

Nach einer Durchsuchung beantragen wir Akteneinsicht, prüfen die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und ordnen den Sachstand ein, bevor wir das weitere Vorgehen festlegen.

Ja. Als Geschädigter können Sie sich im Wege der Nebenklage am Verfahren beteiligen – wir vertreten Ihre Interessen dabei.

Kontakt

Vorladung, Durchsuchung oder Anklage erhalten?

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie sich gegenüber den Behörden äußern.

030 232582520