Strafrecht und Bußgeldsachen
Verteidigung ab dem ersten Schreiben der Behörden.
Eine Vorladung der Polizei oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft verunsichert. Eine Regel gilt sofort: Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Ihr Verteidiger die Akte kennt.
Als Beschuldigter sind Sie dazu nicht verpflichtet. Die frühe Phase entscheidet oft über den Ausgang des Verfahrens.
Wobei wir Sie verteidigen
- Wirtschafts- und Steuerstrafrecht: Vorwürfe im Zusammenhang mit Unternehmen, Steuern und Sozialabgaben
- Verkehrsstrafrecht: Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Fahrerlaubnis
- Bußgeldsachen: Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht, Handy am Steuer, Punkte und Fahrverbot
- Allgemeines Strafrecht: Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung
- Nebenklage: Vertretung von Verletzten im Strafverfahren
Bußgeldbescheid und Fahrverbot
Ein Bußgeldbescheid ist kein Urteil. Sie können ihn innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angreifen. Für Berufspendler, Außendienstler und Fahrer entscheidet oft nicht die Geldbuße, sondern das Fahrverbot. Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen Messverfahren, Messprotokoll und Eichung und verhandeln über die Rechtsfolgen. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, kann unter Umständen ein Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße abwenden.
Für Taxi-, Mietwagen- und Fuhrparkbetriebe übernehmen wir auch Verfahren gegen den Halter, etwa Anhörungen, Fahrtenbuchauflagen und die Frage, wer am Steuer saß.
FAQ
Nein. Einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht folgen, und aussagen müssen Sie ohnehin nicht. Sinnvoll ist der umgekehrte Weg: Ihr Verteidiger meldet sich, beantragt Akteneinsicht und prüft, was Ihnen überhaupt vorgeworfen wird. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob eine Einlassung nützt.
Nein. Als Zeuge müssen Sie bei Staatsanwaltschaft und Gericht erscheinen und dort grundsätzlich aussagen. Bei der Polizei besteht eine Erscheinenspflicht nur, wenn die Ladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt. Ein Aussageverweigerungsrecht kann bestehen, etwa für nahe Angehörige oder wenn Sie sich selbst belasten würden. Prüfen Sie das vorher.
Ja. Viele Ermittlungsverfahren werden eingestellt, mangels hinreichenden Tatverdachts oder gegen eine Auflage. Die Chancen dafür sind im Ermittlungsverfahren am größten.
In gesetzlich bestimmten Fällen, etwa bei schweren Tatvorwürfen, bei Untersuchungshaft oder wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig ist. Der Pflichtverteidiger ist nicht kostenlos: Der Staat verauslagt die Vergütung, bei einer Verurteilung holt er sie sich von Ihnen zurück. Sie können den Verteidiger Ihres Vertrauens benennen.
Als Wahlverteidiger rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach Vergütungsvereinbarung ab, je nach Umfang des Verfahrens. Die voraussichtlichen Kosten besprechen wir vor der Beauftragung. Werden Sie freigesprochen, erstattet die Staatskasse Ihre Auslagen grundsätzlich nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren.
Verwandte Leistungen
Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft?
Sagen Sie nichts zur Sache und rufen Sie uns an: 030 232582520. Auch bei einer Durchsuchung oder Festnahme außerhalb der Bürozeiten melden Sie sich umgehend bei uns.
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