Steuerverfahren & Steuerstreit
Der Einspruch ist fristgebunden – ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.
Wenn das Finanzamt anders entscheidet als erwartet, prüfen wir Bescheide, legen Einspruch ein und vertreten Ihre Position gegenüber der Finanzverwaltung und vor dem Finanzgericht.
Wir begleiten Einspruchsverfahren, Betriebsprüfungen, tatsächliche Verständigungen sowie Anträge auf verbindliche Auskunft. Entscheidend sind Fristen, Begründung und eine saubere Tatsachengrundlage.
Für wen ist diese Leistung relevant?
- Steuerpflichtige mit einem abweichenden oder geschätzten Bescheid
- Unternehmen im Streit über Feststellungen einer Betriebsprüfung
- Mandanten, die eine verbindliche Auskunft benötigen
- Betroffene vor einem Verfahren am Finanzgericht
Typische Beratungsanlässe
- Einspruch gegen einen Steuerbescheid
- Streit über Feststellungen einer Betriebsprüfung
- Tatsächliche Verständigung mit der Finanzverwaltung
- Antrag auf verbindliche Auskunft
- Klageverfahren vor dem Finanzgericht
Wie wir Sie unterstützen
- Steuerpflichtige mit einem abweichenden oder geschätzten Bescheid
- Unternehmen im Streit über Feststellungen einer Betriebsprüfung
- Mandanten, die eine verbindliche Auskunft benötigen
- Betroffene vor einem Verfahren am Finanzgericht
So läuft die Zusammenarbeit
Bescheid prüfen
Wir prüfen Ihren Bescheid umgehend – die Einspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat.
Einspruch
Wir legen fristgerecht Einspruch ein und begründen ihn auf sauberer Tatsachengrundlage.
Verfahren
Wir vertreten Ihre Position gegenüber der Finanzverwaltung.
Finanzgericht
Bleibt der Einspruch erfolglos, prüfen wir die Klage vor dem Finanzgericht.
FAQ
Wenn der Bescheid von der Erklärung abweicht, Besteuerungsgrundlagen geschätzt wurden oder rechtliche Zweifel bestehen. Wichtig ist die Einspruchsfrist.
Das Finanzamt prüft steuerlich relevante Unterlagen und Sachverhalte. Wir begleiten die Kommunikation, prüfen Feststellungen und vertreten Ihre Position.
Ja, nach erfolglosem Einspruch kann eine Klage vor dem Finanzgericht in Betracht kommen. Ob dies sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
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Steuerbescheid erscheint Ihnen falsch?
Lassen Sie uns Ihren Bescheid prüfen, bevor die Einspruchsfrist abläuft.
030 232582520