Steuerverfahren & Steuerstreit

Der Einspruch ist fristgebunden – ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.

Aktenstapel auf einem Schreibtisch – Vertretung im steuerlichen Verfahren und Rechtsstreit
Steuern

Wenn das Finanzamt anders entscheidet als erwartet, prüfen wir Bescheide, legen Einspruch ein und vertreten Ihre Position gegenüber der Finanzverwaltung und vor dem Finanzgericht.

Wir begleiten Einspruchsverfahren, Betriebsprüfungen, tatsächliche Verständigungen sowie Anträge auf verbindliche Auskunft. Entscheidend sind Fristen, Begründung und eine saubere Tatsachengrundlage.

Steuerbescheide und Belege für ein Einspruchsverfahren auf dem Schreibtisch
Einspruch und Klage – im Steuerstreit vertreten wir Ihre Position mit Nachdruck.
Zielgruppe

Für wen ist diese Leistung relevant?

  • Steuerpflichtige mit einem abweichenden oder geschätzten Bescheid
  • Unternehmen im Streit über Feststellungen einer Betriebsprüfung
  • Mandanten, die eine verbindliche Auskunft benötigen
  • Betroffene vor einem Verfahren am Finanzgericht
Anlässe

Typische Beratungsanlässe

  • Einspruch gegen einen Steuerbescheid
  • Streit über Feststellungen einer Betriebsprüfung
  • Tatsächliche Verständigung mit der Finanzverwaltung
  • Antrag auf verbindliche Auskunft
  • Klageverfahren vor dem Finanzgericht
Leistungsumfang

Wie wir Sie unterstützen

  • Steuerpflichtige mit einem abweichenden oder geschätzten Bescheid
  • Unternehmen im Streit über Feststellungen einer Betriebsprüfung
  • Mandanten, die eine verbindliche Auskunft benötigen
  • Betroffene vor einem Verfahren am Finanzgericht
Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit

01

Bescheid prüfen

Wir prüfen Ihren Bescheid umgehend – die Einspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat.

02

Einspruch

Wir legen fristgerecht Einspruch ein und begründen ihn auf sauberer Tatsachengrundlage.

03

Verfahren

Wir vertreten Ihre Position gegenüber der Finanzverwaltung.

04

Finanzgericht

Bleibt der Einspruch erfolglos, prüfen wir die Klage vor dem Finanzgericht.

Häufige Fragen

FAQ

Wenn der Bescheid von der Erklärung abweicht, Besteuerungsgrundlagen geschätzt wurden oder rechtliche Zweifel bestehen. Wichtig ist die Einspruchsfrist.

Das Finanzamt prüft steuerlich relevante Unterlagen und Sachverhalte. Wir begleiten die Kommunikation, prüfen Feststellungen und vertreten Ihre Position.

Ja, nach erfolglosem Einspruch kann eine Klage vor dem Finanzgericht in Betracht kommen. Ob dies sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

Kontakt

Steuerbescheid erscheint Ihnen falsch?

Lassen Sie uns Ihren Bescheid prüfen, bevor die Einspruchsfrist abläuft.

030 232582520