Steuerverfahren & Steuerstreit
Wenn das Finanzamt anders entscheidet als erwartet, vertreten wir Ihre Position – vom Einspruch bis zum Klageverfahren vor dem Finanzgericht.
Steuerbescheide sind nicht in Stein gemeißelt. Innerhalb der Einspruchsfrist lassen sich Fehler korrigieren und Rechtsauffassungen klären. Wir prüfen Ihren Bescheid, legen fristgerecht Einspruch ein und führen, wenn nötig, das Verfahren vor dem Finanzgericht.
Womit wir Sie unterstützen
Im Steuerstreit vertreten wir Sie bei
- Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide
- Klageverfahren vor den Finanzgerichten
- tatsächlichen Verständigungen mit der Finanzverwaltung
- verbindlichen Zusagen und Auskünften
Einspruch: ein Monat ab Bekanntgabe
Gegen einen Steuerbescheid kann in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid bestandskräftig. Lassen Sie einen Bescheid, der Ihnen unrichtig erscheint, deshalb zeitnah prüfen.
Verwandte Leistungen
Steuerbescheid erscheint Ihnen falsch?
Lassen Sie uns Ihren Bescheid prüfen, bevor die Einspruchsfrist abläuft.