Steuerverfahren & Steuerstreit

Steuern

Wenn das Finanzamt anders entscheidet als erwartet, vertreten wir Ihre Position – vom Einspruch bis zum Klageverfahren vor dem Finanzgericht.

Steuerbescheide sind nicht in Stein gemeißelt. Innerhalb der Einspruchsfrist lassen sich Fehler korrigieren und Rechtsauffassungen klären. Wir prüfen Ihren Bescheid, legen fristgerecht Einspruch ein und führen, wenn nötig, das Verfahren vor dem Finanzgericht.

Leistungsumfang

Womit wir Sie unterstützen

Im Steuerstreit vertreten wir Sie bei

  • Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide
  • Klageverfahren vor den Finanzgerichten
  • tatsächlichen Verständigungen mit der Finanzverwaltung
  • verbindlichen Zusagen und Auskünften
Wichtig zu wissen

Einspruch: ein Monat ab Bekanntgabe

Gegen einen Steuerbescheid kann in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid bestandskräftig. Lassen Sie einen Bescheid, der Ihnen unrichtig erscheint, deshalb zeitnah prüfen.

Kontakt

Steuerbescheid erscheint Ihnen falsch?

Lassen Sie uns Ihren Bescheid prüfen, bevor die Einspruchsfrist abläuft.